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OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 95 A 2.08 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 95 A 2.08 (https://dejure.org/2008,41658)
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Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 95 A 2.08
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung auf die Begründung im angefochtenen Beschluss Bezug genommen: Der Fachsenat hat unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 10 Halbs. 2 VwGO einerseits und der Pflicht zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO andererseits anschaulich und zutreffend den Akteninhalt (verallgemeinernd) beschrieben, der nicht nur den Kläger, sondern auch die Kläger in zwei Parallelverfahren betrifft, über die der Senat ebenfalls heute entschieden hat (BVerwG 20 F 25.08/OVG 95 A 2.08 und BVerwG 20 F 26.08/OVG 95 A 3.08). - BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08
Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung auf die Begründung im angefochtenen Beschluss Bezug genommen: Der Fachsenat hat unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 10 Halbs. 2 VwGO einerseits und der Pflicht zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO andererseits anschaulich und zutreffend den Akteninhalt (verallgemeinernd) beschrieben, der nicht nur die Klägerin, sondern auch die Kläger in zwei Parallelverfahren betrifft, über die der Senat ebenfalls heute entschieden hat (BVerwG 20 F 24.08/OVG 95 A 4.08 und BVerwG 20 F 25.08/ OVG 95 A 2.08).